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   BVerwG, 14.09.1987 - 4 B 178.87   

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https://dejure.org/1987,1523
BVerwG, 14.09.1987 - 4 B 178.87 (https://dejure.org/1987,1523)
BVerwG, Entscheidung vom 14.09.1987 - 4 B 178.87 (https://dejure.org/1987,1523)
BVerwG, Entscheidung vom 14. September 1987 - 4 B 178.87 (https://dejure.org/1987,1523)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Naturschutz - Klagebefugnis - Verbandsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagebefugnis für einen anerkannten Naturschutzverband nach Landesrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 364
  • DVBl 1987, 1278
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.03.1986 - 4 C 48.82

    Anspruch des betroffenen Grundstückseigentümers auf hinreichende Beachtung

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1987 - 4 B 178.87
    Diese Grundsätze stehen mit der vom Berufungsgericht zutreffend angeführten Rechtsprechung des Senats im Einklang (BVerwGE 71, 163 ; BVerwGE 74, 109 ) und bedürfen auch in ihrer fallbezogenen Anwendung keiner weiteren revisionsrechtlichen Ausformung.

    Das Urteil des Senats vom 21. März 1986 - BVerwG 4 C 48.82 - (BVerwGE 74, 109) verlangt eine nachvollziehbare Begründung des Planfeststellungsbeschlusses (a.a.O. S. 114 f.).

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1987 - 4 B 178.87
    Hier hätte zudem die Eigentümerstellung des Klägers sein eigenes Rechtsschutzbegehren möglicherweise nicht voll ausgeschöpft; denn aus dem Gesichtspunkt des Eigentümerschutzes hätten Planungsfehler nur insoweit zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung führen können, als sie für die Inanspruchnahme seines Grundbesitzes ursächlich waren (vgl. BVerwGE 67, 74 ).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 73.82

    Planungsleitsatz (Begriffsbestimmung) - Zielvorgabe - Fernstraßen -

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1987 - 4 B 178.87
    Diese Grundsätze stehen mit der vom Berufungsgericht zutreffend angeführten Rechtsprechung des Senats im Einklang (BVerwGE 71, 163 ; BVerwGE 74, 109 ) und bedürfen auch in ihrer fallbezogenen Anwendung keiner weiteren revisionsrechtlichen Ausformung.
  • BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 64.80

    Planfeststellungsverfahren im Fernstraßenrecht; Auslegungsfrist und Schließung

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1987 - 4 B 178.87
    Aus dem Urteil des Senats vom 13. September 1985 - BVerwG 4 C 64.80 - (Buchholz 407.4 § 18 FStrG Nr. 11 = NVwZ 1986, S. 740) ist zu entnehmen, daß sich die Gründlichkeit, mit der die Behörde sich mit den für und gegen das Vorhaben streitenden Belangen auseinandersetzen muß, nach dem Gewicht der Belange und dem Vorbringen der Beteiligten im Anhörungsverfahren bestimmt.
  • BVerwG, 27.03.1980 - 4 C 34.79

    Zulässigkeit der Wahrunterstellung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens;

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1987 - 4 B 178.87
    Ebensowenig ist eine Abweichung von dem Urteil des Senats vom 27. März 1980 - BVerwG 4 C 34.79 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 34 = BayVBl. 1980, S. 440) dargetan.
  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1987 - 4 B 178.87
    Außerdem ist bei einer Aufklärungsrüge anzugeben, welche konkreten Ermittlungen das Tatsachengericht nach Auffassung des Klägers hätte anstellen sollen, welche Beweismittel dafür in Betracht gekommen wären, welches Beweisergebnis zu erwarten gewesen wäre und wie sich dies auf die Entscheidung ausgewirkt hätte (vgl. z.B. Beschluß vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 81).
  • BVerwG, 10.12.1970 - VIII C 97.70

    Wohngeld für vorübergehend genutzten Wohnraum - Wohngeld für teuren Wohnraum -

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1987 - 4 B 178.87
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß im Rahmen von § 42 Abs. 2 VwGO landesrechtlich in zulässiger Weise die Klagebefugnis auch solchen Stellen eingeräumt wird, die nicht geltend machen können, durch den angefochtenen Beschluß in eigenen Rechten verletzt zu sein (BVerwGE 37, 47 ).
  • VGH Hessen, 03.03.1982 - VIII TH 6/82
    Auszug aus BVerwG, 14.09.1987 - 4 B 178.87
    Der Senat schließt sich damit der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts an, die es schon seinem Beschluß vom 3. März 1982 - VIII T H 6.82 - (NVwZ 1982, 263) überzeugend begründet hat (ebenso Skouris, NVwZ 1982, 233).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86

    Zulässige Einführung und (einschränkende) Ausgestaltung eines Klagerechts für

    Die rahmenrechtlichen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes, insbesondere dessen § 29 Abs. 1, stehen der Einführung eines Verbandsklagerechts gleichfalls nicht entgegen (vgl. BVerwGE 35, 173 ; 37, 47 ; VGH Kassel, Beschluß vom 3. März 1982 - VIII TH 6/82 - NVwZ 1982, 263; Beschluß des erkennenden Senats vom 14. September 1987 - BVerwG 4 B 178.87 - DVBl. 1987, 1278).
  • BVerwG, 28.11.1995 - 11 VR 38.95

    Kein Baustopp für den Tiergartentunnel

    Das Berliner Landesrecht kennt somit eine naturschutzrechtliche Verbandsklage (zur Zulässigkeit derartiger Regelungen vgl. BVerwGE 78, 347 (348 f.) [BVerwG 18.12.1987 - 4 C 9/86]; 92, 263 (264 f. [BVerwG 29.04.1993 - 7 A 2/92]); auch bereits BVerwG, Beschluß vom 14. September 1987 - BVerwG 4 B 178.87 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 149).
  • BVerwG, 29.04.1993 - 7 A 3.92

    Bundesbahnstrecke Erfurt-Bebra II - § 42 Abs. 2 VwGO, § 36 BGB hessNatG verleiht

    Diese Ermächtigung richtet sich auch an den Landesgesetzgeber (vgl. BVerfGE 20, 238 (255) [BVerfG 11.10.1966 - 2 BvL 15/64]; BVerwGE 35, 173 (174) [BVerwG 22.04.1970 - V C 80/68]; 37, 47 (51) [BVerwG 10.12.1970 - VIII C 84/69]; BVerwG, Beschluß vom 14. September 1987 - 4 B 178.87 - DVBl. 1987, 1278).
  • VGH Hessen, 11.07.1988 - 2 TH 740/88

    Zur Beteiligung von Naturschutzverbänden aus Verwaltungsverfahren und zur

    Die Beteiligungs- und Verbandsklage betreffen - soweit sie auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses gerichtet sind - aber keine unterschiedlichen Verfahrensgegenstände; sie bezeichnen nur verschiedene rechtliche Aspekte desselben Streitgegenstandes (vgl. BVerwG, B. v. 14. September 1987, 4 B 178.87 - insoweit nicht veröffentlicht -, und das dieser Entscheidung zugrundeliegende Senatsurteil vom 5. Mai 1987 - 2 UE 467/86 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.1994 - 1 S 209/94

    1.2. Landesverfassungsrecht; 2.11 Antragsbefugnis; 2.4.2. Naturschutzrecht -

    § 42 Abs. 2 VwGO macht davon eine Ausnahme, indem die Vorschrift dem Gesetzgeber - auch dem Landesgesetzgeber - ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet, eine abweichende Regelung zu treffen und den Kreis der Klagebefugten weiter zu ziehen (BVerwG, Urt. v. 18.12.1987, BVerwGE 78, 347 ; Beschl. v. 14.9.1987, DVBl. 1987, 1278 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 17.05.2002 - 21 K 4235/01

    Sozialrechtliche Ausgestaltung der Bewilligung von Pflegewohngeld für den

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine solche Ausnahmeregelung auch in Landeskompetenz erlassen werden kann, vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. September 1987 - 4 B 178/87 -, NVwZ 1988, Seite 364.
  • VG Potsdam, 17.11.1994 - 1 L 956/94

    Heilung des Mangels nicht nachgewiesener Prozessvollmacht im Revisionsverfahren;

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